Gefahrguttransporte
Für das Transportieren von Gefahrgut müssen viele Vorschriften und
Gesetzte genauestens eingehalten und beachtet werden. Als Gefahrgut
werden Lösungen und Mischungen bezeichnet die wegen ihrer
physikalischen, natürlichen oder chemischen Zusammensetzung eine Gefahr
für Menschen und Umwelt darstellen. Als Fahrer für einen
Gefahrguttransport müssen Qualifikationen vorliegen und die Bestimmungen
zur
Transportsicherung mit Kantenschutz müssen eingehalten werden. Der Fahrer muss an
einer ADR-Schulung teilgenommen haben und die abschließende Prüfung
bestanden haben.
Für die bestandene ADR-Prüfung wird eine ADR-Bescheinigung an den Fahrer
ausgehändigt, diese muss er bei Gefahrguttransporten im In- und Ausland
immer bei sich führen. Ohne eine ADR-Bescheinigung darf Gefahrgut nur
mit starken Einschränkungen und mit Beachtung mehrerer Vorschriften
transportiert werden.
Wenn ein Transporter Gefahrgut geladen hat muss dieser mit Warntafeln
und Placards gekennzeichnet werden, diese müssen gut sichtbar und sauber
am Fahrzeug angebracht werden. Diese Gefahrentafeln sind in
Gefahrenklassen von eins bis neun unterteilt und dienen unter anderem
dazu sofort zu erkennen wie bei einem Unfall reagiert werden muss um
Gefahren einzuschränken. Auch muss bei Gefahrgut besonders auf die
Verpackung, Verladung und Kennzeichnung des Gefahrguts geachtet werden.
Bei einem Gefahrguttransport werden wichtige Papiere der
Versicherung und Behörden
sowie
Unfallmerkblätter für den Fahrer mitgeführt, diese muss er vor der Fahrt
sorgfältig lesen und in seiner Nähe aufbewahren. Die Unfallvorschriften
für den Fahrer müssen in dessen Landessprache verfasst sein und
beinhaltet unter anderem wie er sich bei einem Unfall zu verhalten hat.
Die gesetzlichen Vorschriften für Gefahrguttransporte sind
grenzüberschreitend und müssen daher auch in anderen Ländern genauestens
beachtet werden. |